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KIRCHENGEMEINDERATEntsprechend der Verfassung der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland leitet der Kirchengemeinderat die Gemeinde. Von der Ordnung des Gottesdienstes über die Verwaltung der Geldmittel bis zu Personalfragen werden in diesem demokratisch gewählten Gremium alle wichtigen Fragen im Leben der Kirchengemeinde beraten und entschieden. Wie andere gewählte Vertretungen bildet auch der Kirchenvorstand Ausschüsse, die sich bestimmten Sachgebieten widmen, wie z. B. Verwaltung, Musik, Friedhofsfragen. Alle 6 Jahre wird der zwölfköpfige Kirchengemeinderat neu gewählt. Wachlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde Gleschendorf, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Kandidieren können Gemeindeglieder, die mindestens 18 Jahre alt sind. Dies ist unser Kirchengemeinderat von links nach rechts: Doris Stobbe, Dagmar Thode, Meike Holtz, Dennis Böttcher, Lennard Meyer-Olden, Volkmar Huss, Dieter Klies, Uwe Reichelt, Holger Höhn, Anika Hirsch, Roland Strawe, Hauke Klies, Björn Severin |
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