Ev. Luth. Kirchengemeinde Gleschendorf
 

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TAUFE - Diese Seite ist noch in Bearbeitung


Was ist die Taufe?
In der Taufe wendet sich Gott in besonderer Weise dem Menschen zu und beschenkt ihn mit seinem Geist. Das Erfahren dieser Zuwendung beantwortet der Mensch mit dem Ja zu Gott.
Jesus Christus hat seinen Jüngern und damit allen Christinnen und Christen die Aufgabe übertragen, Menschen zu taufen. Durch die Taufe wird der Mensch in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen.

Was sind die Elemente der Taufe?
Bei der Taufhandlung wird zunächst aus der Bibel die Anweisung von Jesus zur Taufe vorgelesen. Der Täufling wird gefragt, ob er sich taufen lassen will. Nach seinem "Ja" zu dieser Frage spricht er zusammen mit der Gemeinde das Apostolische Glaubensbekenntnis. Bei einer Kindertaufe wird die Frage nach der Taufe und der christlichen Erziehung den Eltern und Paten gestellt.
Die Taufe geschieht, indem eine Pastorin oder ein Pastor den Kopf des Täuflings dreimal mit Wasser begießt und dazu spricht: "Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."
Die Getauften bekommen einen Taufspruch aus der Bibel zugesprochen. Sie werden in besonderer Weise gesegnet. Als sichtbares Zeichen der Taufe kann eine Taufkerze entzündet werden. Der Täufling erhält eine Taufurkunde, bei Kindertaufen können den Paten und Patinnen Patenscheine überreicht werden.
Die Gemeinde wird daran erinnert, ihr neues Mitglied mit Gebet und Hilfe zu begleiten.

Wo findet man einen Taufspruch?
Taufsprüche müssen aus der Bibel stammen. Einen passenden Vers zu finden, ist für Täuflinge oder Eltern und Paten nicht immer eine leichte Augabe. Die Pastorin oder der Pastor können dabei behilflich sein. Unter www.taufspruch.de ist eine große Sammlung von Taufsprüchen zusammengestellt.

Kostet die Taufe Geld?
Nein, es werden für eine Taufe keine Gebühren fällig - höchstens eine kleine Schreibgebühr. Wie in jedem Gottesdienst wird allerdings auch bei einer Taufe eine Kollekte für einen bestimmten kirchlichen Zweck gesammelt.

Muss die Taufe im Gemeindegottesdienst stattfinden?
Die Taufe sollte in einem Gemeindegottesdienst stattfinden, weil ein Mensch immer in eine Gemeinde hinein getauft wird.

Wann sollte eine Taufe angemeldet werden?
Bei Kindertaufen ist eine Frist von zwei Monaten sinnvoll. Bei Erwachsenentaufen empfiehlt sich eine Frist von 6 Monaten, weil die Taufe in der Regel mit einem Taufunterricht vorbereitet werden muss. Angemeldet werden muss die Taufe bei der zuständigen Gemeinde. Die Telefonnummer steht im Telefonbuch unter "Kirchen, evangelische".

Warum sollen Kinder getauft werden?
Gottes Zuwendung gilt allen Menschen ohne Vorbedingung. Diese Tatsache wird durch die Taufe von Säuglingen und Kindern deutlich. Eltern erleben das Entstehen neuen Lebens häufig als Wunder und wollen ihr Kind unter Gottes besonderen Schutz stellen.
Durch die Taufe eines Kindes übernehmen Eltern, Paten und die ganze Gemeinde die Verantwortung dafür, dass der heranwachsende Mensch Zugänge zu einem Leben als Christ oder Christin findet.

Welche Vorbereitungen sind für die Taufe eines Kindes nötig?
In der Vorbereitung der Taufe findet zwischen dem Pastor oder der Pastorin und den Eltern - wenn möglich mit den Paten - ein Gespräch statt. Als Unterlagen sind das Familienstammbuch mit der Geburtsurkunde (für religiöse Zwecke) mitzubringen.

Müssen Eltern verheiratet sein, wenn sie ihr Kind taufen lassen wollen?
Die Eltern des zu taufenden Kindes müssen nicht verheiratet sein. Allerdings muss in der Frage ihrer Absicht, ihr Kind taufen zu lassen, Einigkeit bestehen. Es ist möglich, die Trauung der Eltern mit der Taufe zu verbinden.

In welchem Alter sollte ein Kind getauft werden?
Die Taufe ist in jedem Lebensalter möglich.

Können Eltern ihr Kind taufen lassen, wenn sie nicht Kirchenmitglieder sind?
Ja, das ist möglich, wenn sich Patinnen und Paten finden, die bereit und in der Lage sind, die Verantwortung für die evangelische Erziehung des Kindes zu übernehmen.

Kann ein Kind gegen den Willen eines anderen Elternteils getauft werden?
Nein. Lehnt ein Erziehungsberechtigter die Taufe ab, so kann die Taufe nicht stattfinden. Nach der Vollendung des 14. Lebensjahres (Religionsmündigkeit) kann ein Jugendlicher selbst entscheiden, sich taufen zu lassen.

Können Nichtgetaufte am Religionsunterricht in der Schule und an kirchlichen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche teilnehmen?
Ja. Der schulische Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach steht allen Schülern und Schülerinnen offen. Das gilt auch für Veranstalungen in der Gemeinde - Krabbelgruppe, Kinderstunde, Christenlehre, Konfirmandenunterricht, Junge Gemeinde - und selbstversändlich für alle Gottesdienste.

Wer kann Pate oder Patin werden?
Patinnen und Paten müssen einer christlichen Kirche angehören und zum Abendmahl zugelassen sein. Mindestens eine Patin oder ein Pate soll der evangelischen Kirche angehören.
Freunde oder Familienmitglieder, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, können nicht Patin oder Pate werden. Sie können als Taufzeugen in das Geschehen eingebunden sein.

Welche Voraussetzung gibt es für eine Taufe von Erwachsenen?
Entscheidend für die Taufe ist der Wille des Menschen, sich taufen zu lassen. Dabei kommt es nicht darauf an, das der Mensch bereits in einem bewährten Glauben lebt, sondern dass er Gottes Zuendung erfahren hat und diese Zuwendung mit seinem Ja zu Gott erwidern möchte.
Diese Grundvoraussetzung wird ergänzt durch den kostenlosen Taufunterricht, der Informationen über das Leben als Christ in einer Gemeinde gibt.

Können Jugendliche konfirmiert werden, ohne getauft zu sein?
In der Konfirmation bekennen die Jugendlichen selbst, was Eltern und Paten bei der Taufe stellvertretend bekannt haben. Das bedeutet, dass die Taufe die Voraussetzung der Konfirmation ist. Bei der Taufe eines Erwachsenen fallen Taufe und Konfirmation ineinander.

Ist nach einem Kirchenaustritt eine erneute Taufe erforderlich?
Nein, ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht rückgängig. Er schränkt allerdings die kirchlichen Mitgliedschaftsrechte ein. Die Taufe wird bei einem Wiedereintritt in die Kirche nicht wiederholt - auch nicht bei dem Übertritt in eine andere christliche Kirche.


 

AMTSHANDLUNGEN


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      Am Kirchberg 2   -   23684 Gleschendorf
      Tel.: 04524-749 49   -   Email: KGGleschendorf@t-online.de   -   Internet: www.kirche-gleschendorf.de
      Gottesdienst: Sonntag um 11:00 Uhr, jeden 4. Sonntag im Monat um 17:30 Uhr